Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

 

   

Voraussetzungen
An den Lehrgängen kann grundsätzlich jeder teilnehmen, der unter eine der unter "Schulungen" genannten Personalgruppen fällt oder ausreichend Vorkenntnisse in diesem Bereich besitzt. Aber auch wer als Gefahrgutbeauftrater für den Verkehrsträger "Luft" tätig werden will kann an einer Schulung nach Pk6 teilnehmen, sein Zertifikat kann dann bei der zuständigen IHK als "Besonderen Teil Luft" einreichen. Bei allen Wiederholungslehrgängen (Refresher) sind vorab die noch mindestens bis zum Schulungsbeginn gültigen Zertifikate zu übermitteln. Ein "Refrehser"(Wiederholungskurs) kann maximal drei Monate vor Ablauf des Zertifikats durchgeführt werden. Bei Teilnahme an Gefahrgutschulungen im Luftverkehr besteht laut Luftfahrtbundesamt Ausweispflicht, d.h. der oder die TeilnehmerInnen müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

Teilnehmerzahl
Um den Lernerfolg zu sichern, ist die Teilnehmerzahl pro Kurs auf 10 Teilnehmer beschränkt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Einganges berücksichtigt. Können wir Ihre Anmeldung im gewünschten Kurs nicht mehr berücksichtigen, informieren wir Sie umgehend und schlagen Ihnen ein Ausweichdatum vor.

Kursorte und Kursdaten
Der Seminarort wird ihnen bei der Bestätigung mitgeteilt, sofern Sie einen Ort ausgewählt haben, ansonsten erhalten Sie 14 Tage vor Seminarbeginn eine Mitteilung zum Seminarort.

Kursmaterial

Alle benötigten Unterlagen und Utensilien werden zur Verfügung gestellt. Arbeitsunterlagen und IATA DGR-Bücher (deutsche Versionen), für Gefahrgutkurse stehen den TeilnehmerInnen währen des Kurses zur Verfügung. Erhaltene Leihbücher sind sorgfältig zu behandeln und zum Seminarende zurückzugeben andernfalls werden sie in Rechnung gestellt. Sollten Sie die IATA-DGR-Bücher nach der Schulung behalten wollen, so informieren Sie uns bitte vorher, gerne besorgen wir Ihnen dann neue Bücher zum Lehrgang, so dass Sie Ihre Notizen gleich in die Bücher eintragen können.

Referenten
Durch vorher nicht planbare Ereignisse kann es zu e inem kurzfristigen Wechsel des Referenten kommen, dies berechtigt den Teilnehmer weder zum Rücktritt noch zur Minderung des Entgelts.

Abschluss / Prüfung
Bei verschiedenen Schulungen werden Tests bzw. Prüfungen durchgeführt. Nach erfolgreicher Prüfung wird dem Teilnehmer ein Zertifikat ausgehändigt. Ein nicht bestandener Abschlusstest oder eine nicht bestandene Abschlussprüfung berechtigt nicht zur Minderung oder Nichtzahlung der Lehrgangsgebühren.

Zahlung / Storno
Die Kursgebühren werden nach erfolgtem Kursbesuch in Rechnung gestellt. Sollte ein Teilnehmer eine bereits bestätigte Schulung absagen, so werden bis 14 Tage vor dem Schulungsbeginn 100,- Euro Stornogebühren berechnet, bei allen kurzfristigeren Absagen müssen wir leider den vollen Schulungspreis in Rechnung stellen. Wir bieten Ihnen aber die Möglichkeit an einen Ersatzteilnehmer zu entsenden. Der Veranstalter behält sich vor, Seminare abzusagen, sofern eine Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder bei unvorhergesehener Verhinderung des Referenten.

 

 

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